Hilfe aus Ihrer Region

Alltagshilfe in Gifhorn und im Landkreis

Mit unserer Alltagshilfe in Gifhorn übernehmen wir Aufgaben im Haushalt und begleiten Sie zu Terminen, Einkäufen oder Besuchen. Wir unterstützen Seniorinnen und Senioren, Menschen nach einer Operation und Familien stundenweise zu Hause und unterwegs.

131 €Entlastungsbetrag je Monat
42 €Pflegehilfsmittel monatlich
0 €Erstgespräch ohne Kosten
So arbeiten wir

Wie gehen wir mit Ihrem Vertrauen um?

Wir halten Absprachen ein, arbeiten ruhig und behandeln Sie und Ihr Zuhause mit Respekt. Uns ist wichtig, dass Sie sich bei unseren Besuchen sicher und gut aufgehoben fühlen.

  • Absprachen einhaltenWir halten vereinbarte Termine und Aufgaben ein. Bei Änderungen geben wir Ihnen rechtzeitig Bescheid.
  • Vor Ort in GifhornUnser Büro liegt in Gifhorn. Von dort kommen wir auf kurzen Wegen zu Ihnen in den Landkreis.
  • Klar erklärenWir erklären offen, welche Aufgaben wir übernehmen und was Ihre Pflegekasse für die Hilfe bezahlt.
  • Mit Zeit und RespektWir nehmen uns Zeit und hören zu. Ihre Wünsche und Ihre Würde achten wir bei jedem Besuch.
Finanzierung der Hilfe

Welche Budgets helfen Familien in Gifhorn?

Für Unterstützung im Alltag steht Ihnen der Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge gehen in das folgende Kalenderhalbjahr über. Weitere Möglichkeiten sind der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Umwandlung der Pflegesachleistung und die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Im kostenlosen Erstgespräch erklären wir, welche Leistungen für Sie infrage kommen, welche Unterlagen nötig sind und wie die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse abläuft. Einen Überblick finden Sie unter Kosten und Finanzierung unserer Hilfen.

Alles zu den Kosten
  • 131 €pro Monat

    Entlastungsbetrag

    ab Pflegegrad 1 · § 45b SGB XI

  • 3.539 €im Kalenderjahr

    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

    ab Pflegegrad 2 · § 42a SGB XI

  • bis 40 %der Pflegesachleistung

    Umwandlungsanspruch

    ab Pflegegrad 2 · § 45a Abs. 4 SGB XI

  • 42 €pro Monat

    Pflegehilfsmittel

    ab Pflegegrad 1 · § 40 Abs. 2 SGB XI

Stand: Oktober 2026.

Vom Anruf zum Besuch

Wie kommen Sie zur ersten Alltagshilfe?

  1. 1

    Kontakt aufnehmen

    Sie erreichen uns per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Formular. Wir hören zu und klären mit wenigen Fragen Ihren Bedarf.

  2. 2

    In Ruhe kennenlernen

    Wir klären Wünsche, Zeiten und Kosten im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen.

  3. 3

    Zu Hause beginnen

    Zum vereinbarten Termin lernen Sie Ihre Alltagshelferin oder Ihren Alltagshelfer kennen. Wir übernehmen die geplanten Aufgaben.

In Ihrer Nähe

Wo wir im Landkreis Gifhorn zu Ihnen kommen

Wir kommen zu Ihnen nach Gifhorn, Sassenburg, Isenbüttel, ins Boldecker Land, in den Papenteich, nach Meinersen, Wesendorf und Wittingen. Die Übersicht zu unserem Einsatzgebiet im Landkreis Gifhorn zeigt die Orte. Liegt Ihr Wohnort in der Nähe, prüfen wir ebenfalls, ob wir zu Ihnen kommen können.

Alle Einsatzorte
Büro und Einsatzorte

Wo liegt das Büro der Weißen Elfen Gifhorn?

Unser Büro befindet sich in der Limbergstraße 58A, 38518 Gifhorn. Die Karte zeigt den Standort und alle acht Einsatzorte. Mit der Adresssuche sehen Sie, wo wir in Ihrer Nähe unterwegs sind.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Powered by My Store Locator

Seniorenhilfe vor Ort

Was machen die Weißen Elfen in Gifhorn?

Wir übernehmen Haushaltshilfe im Landkreis Gifhorn, begleiten Alltagswege und vertreten pflegende Angehörige stundenweise zu Hause. Ob im Alter, nach einer Operation oder in einer schwierigen Lebensphase: Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab, damit der Alltag zu Hause leichter wird.

Geschäftsführerin Esra Dursun leitet unser Team aus der Region. Wir kennen die Wege in Gifhorn und im Landkreis, etwa von Gamsen oder Kästorf zu einem Termin in der Stadt. Bei unserer Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung nehmen wir uns auch Zeit für ein Gespräch.

Unsere Seniorenhilfe soll Ihnen helfen, möglichst selbstständig in Ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Dabei achten wir auf einen respektvollen Umgang und darauf, dass Sie sich mit Ihrer Alltagshelferin oder Ihrem Alltagshelfer wohlfühlen.

Unser Team stellt sich vor
Antworten

Häufige Fragen

Was übernimmt eine Alltagshilfe für unsere Familie?

Wir übernehmen Aufgaben im Haushalt, begleiten Alltagswege und entlasten pflegende Angehörige stundenweise. Wir helfen etwa beim Reinigen und Aufräumen oder begleiten Sie zum Arzt, zum Einkauf und zu Besuchen. Dazu gehört auch Zeit für ein Gespräch.

Wie unterscheiden sich Alltagshilfe und Pflegedienst?

Alltagshilfe unterstützt im Haushalt und bei alltäglichen Wegen, während ein Pflegedienst pflegerische Aufgaben übernimmt. Die Weißen Elfen Gifhorn sind ein Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI), kein Pflegedienst. Wir übernehmen keine Grundpflege, Behandlungspflege, Körperpflege oder medizinischen Aufgaben.

Gibt es bei Ihnen eine 24-Stunden-Betreuung?

Nein, wir bieten ausschließlich stundenweise Hilfe und keine 24-Stunden-Betreuung an. Bei unserer Verhinderungspflege vertreten wir pflegende Angehörige für vereinbarte Stunden zu Hause.

Was unterscheidet Sie von privater Nachbarschaftshilfe?

Bei privater Nachbarschaftshilfe unterstützt Sie eine Person aus Ihrem Umfeld; bei uns organisiert ein Anbieter die vereinbarte Alltagshilfe. Wir planen Aufgaben und Termine mit Ihnen. Außerdem erklären wir die Kosten, mögliche Leistungen der Pflegekasse und den Ablauf der Abrechnung.

Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter von Alltagshilfe?

Ein seriöser Anbieter erklärt Aufgaben, Kosten und Abrechnung verständlich, ohne Sie unter Druck zu setzen. Unser Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Wir planen erst Termine, wenn Sie sich für unsere Hilfe entschieden haben. Wann es losgeht, hängt von den gewünschten Tagen und Zeiten ab.

Welcher Pflegegrad ist für Ihre Alltagshilfe nötig?

Für unsere Alltagshilfe brauchen Sie keinen Pflegegrad; ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten selbst. Für die Unterstützung können Sie den Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) nutzen. Welche Finanzierung für Sie möglich ist, klären wir kostenlos im Erstgespräch.

Noch Fragen zu unserer Hilfe? 0172 5272660

Kostenloses Erstgespräch

Wir nehmen Ihnen Aufgaben im Alltag ab

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Aufgaben wir für Sie übernehmen können. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.