Fragen zu Alltagshilfe und Pflegekasse
Fragen zu Alltagshilfe und Pflegekasse klären wir mit Ihnen vom ersten Gespräch bis zur Abrechnung. Für Familien in Gifhorn und im Landkreis Gifhorn erklären wir, wie die Unterstützung beginnt und was wir Ihnen abnehmen.

Fragen zu Alltagshilfe und Pflegekasse vor dem Start
Wie läuft das erste Treffen mit Ihnen ab?
Beim kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch zu Hause oder am Telefon klären wir, wo Sie Hilfe brauchen, was wir übernehmen und wie die Finanzierung möglich ist. Sie entscheiden, ob Angehörige dabei sind, und wir richten uns gern nach einem Termin, der für alle passt. Ein vorhandener Pflegegradbescheid und die Versichertenkarte helfen uns, sind aber keine Voraussetzung für das Gespräch. Fehlen Unterlagen, erklären wir Ihnen genau, was die Pflegekasse noch braucht.
Was gilt bei Vertrag, Mindestlaufzeit und Kündigung?
Die Vertragsbedingungen, eine mögliche Mindestlaufzeit und die Kündigung besprechen wir im Erstgespräch und halten die Vereinbarungen schriftlich fest. Sie entscheiden, wie lange und wie oft Sie unsere Hilfe nutzen möchten.
Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der helfenden Person?
Wie wir bei Urlaub oder Krankheit der helfenden Person vorgehen, besprechen wir im Erstgespräch. Dabei klären wir auch, welche Möglichkeiten es für eine Vertretung oder einen gewünschten Wechsel gibt.
Muss ich Ihre Haushaltshilfe selbst anmelden?
Nein, wenn Sie unsere Haushaltshilfe in Gifhorn nutzen, müssen Sie die helfende Person nicht selbst anmelden. Sie beauftragen uns als Anbieter und beschäftigen keine eigene Haushaltshilfe.
Ihre Frage ist nicht dabei? 0172 5272660
Abrechnung und Alltagshilfe: Was regeln wir für Sie?
Wie erklären Sie uns die Finanzierung vor dem Start?
Wir erklären im Erstgespräch, welche Kosten die Pflegekasse übernehmen kann und was Sie selbst bezahlen. Für die Finanzierung Ihrer Alltagshilfe kommen je nach Pflegegrad der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder der Umwandlungsanspruch infrage. Ohne Pflegegrad zahlen Sie selbst.
Wie geht es weiter, wenn das Pflegebudget nicht mehr reicht?
Wir informieren Sie rechtzeitig und erklären die Möglichkeiten, bevor Ihr Budget aufgebraucht ist. Dazu gehören angepasste Termine, die private Bezahlung oder eine andere passende Leistung der Pflegekasse, deren Nutzung wir für Sie klären. Sie entscheiden, wie Sie die Unterstützung fortsetzen möchten.
Wie können wir Dauer und Termine der Einsätze nachvollziehen?
Sie erhalten einen Nachweis über die geleisteten Stunden und die Termine unserer Einsätze. Wir halten fest, wann wir bei Ihnen waren und wie lange wir geholfen haben, damit Sie und Ihre Pflegekasse die Einsätze nachvollziehen können.
Kann unser bisheriger Pflegedienst weiterkommen?
Ja, Sie können unsere Alltagshilfe mit den Leistungen Ihres bisherigen Pflegedienstes verbinden. Wir sind ein Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) und übernehmen keine Grundpflege, Körperpflege, Behandlungspflege oder medizinischen Aufgaben. Unsere Hilfen im Haushalt und unterwegs umfassen Haushaltshilfe, Fahrdienst und Begleitung sowie stundenweise Verhinderungspflege zu Hause.
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Ihre Frage war nicht dabei?
Ihre offenen Fragen klären wir am Telefon oder im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
