Beratung zu Hause

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 in Gifhorn

Beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 in Gifhorn kommen wir zu Ihnen nach Hause, hören zu und geben praktische Tipps für den Pflegealltag. Den Nachweis senden wir anschließend an Ihre Pflegekasse.

Ihre Fragen im Alltag

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 in Gifhorn: unser Angebot

Beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI geht es um die Pflege zu Hause und darum, pflegende Angehörige zu entlasten. Wir hören zu, geben alltagstaugliche Hinweise und erklären, welche Leistungen Ihnen zustehen können. Ihre Fragen bestimmen das Gespräch.

Ob die Hausarbeit liegen bleibt oder Angehörige kaum Zeit für eine Pause finden: Wir zeigen, welche Unterstützung im Alltag helfen kann. Dafür besuchen wir Familien in Gifhorn und im gesamten Landkreis, etwa in Sassenburg und Wittingen.

Der Beratungsbesuch ist von der kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI beim Pflegestützpunkt Landkreis Gifhorn zu unterscheiden. Bei Pflegegeld ab Pflegegrad 2 erfüllt unser Besuch die regelmäßige Beratungspflicht; den Nachweis übermitteln wir an Ihre Pflegekasse.

Weiße Elfen Gifhorn ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, kein ambulanter Pflegedienst. Wir übernehmen keine Grund- oder Behandlungspflege.

Themen beim Hausbesuch

Welche Fragen klären wir beim Hausbesuch in Gifhorn?

Wir klären, was die Pflege zu Hause erschwert, welche Entlastung möglich ist und welche Fragen Sie zu Leistungen haben. Dabei richten wir uns nach Ihrer Situation.

  • Die aktuelle Versorgung zu Hause
  • Pausen und Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Noch ungenutzte Leistungen der Pflegekasse
  • Hilfsmittel und die kostenlose Pflegebox
  • Sturzrisiken und Sicherheit in Ihrer Wohnung
  • Pflegegrad und eine mögliche Höherstufung
  • Passende Alltagshilfen im Landkreis Gifhorn
  • Den Beratungsnachweis für Ihre Pflegekasse
Pflicht und Anspruch

Wann ist der Beratungsbesuch bei Pflegegeld nötig?

  • Bei Pflegegeldbezug

    Ab Pflegegrad 2 ist bei Pflegegeld halbjährlich ein Beratungsbesuch Pflicht. Wir beraten Sie zu Hause.

  • Mit Pflegegrad 4 oder 5

    Mit Pflegegrad 4 oder 5 können Sie die Beratung auf Wunsch vierteljährlich nutzen, also häufiger als vorgeschrieben.

  • Anspruch bei Pflegegrad 1

    Mit Pflegegrad 1 haben Sie halbjährlich Anspruch auf die Beratung zu Hause. Eine Pflicht besteht dabei nicht.

  • Für pflegende Familien

    Wir greifen Ihre Fragen als Angehörige auf und erklären, welche Unterstützung Ihre Familie nutzen kann.

Für Sie kostenfrei

Wer bezahlt den Beratungsbesuch in Gifhorn?

Die Pflegekasse trägt die Kosten des Beratungsbesuchs; für Sie ist er kostenlos. Wir rechnen den Besuch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Wir erklären außerdem, wofür Sie den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen können. Ergänzende Informationen finden Sie unter Kosten und Finanzierung und zu unserer kostenlosen Pflegebox.

  • 131 €pro Monat

    Entlastungsbetrag

    ab Pflegegrad 1 · § 45b SGB XI

  • 42 €pro Monat

    Pflegehilfsmittel

    ab Pflegegrad 1 · § 40 Abs. 2 SGB XI

Stand: Oktober 2026.

Vom Anruf zum Nachweis

So läuft Ihr Beratungseinsatz im Landkreis Gifhorn ab

  1. 1

    Termin vereinbaren

    Bei rechtzeitiger Anfrage vereinbaren wir Ihren Termin vor Ablauf des Halbjahres oder Vierteljahres.

  2. 2

    Zu Hause beraten

    Wir besuchen Sie zum vereinbarten Termin, hören zu und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen zur Pflege zu Hause.

  3. 3

    Nachweis senden

    Wir senden den Beratungsnachweis an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe kümmern.

Antworten

Häufige Fragen

Wie oft ist bei Pflegegrad 2 oder 3 ein Beratungsbesuch nötig?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist bei Pflegegrad 2 oder 3 halbjährlich ein Beratungsbesuch Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 gilt dieselbe Pflicht; auf Wunsch ist die Beratung vierteljährlich möglich. Mit Pflegegrad 1 haben Sie halbjährlich Anspruch auf einen Beratungsbesuch.

Hat ein versäumter Beratungsbesuch Folgen für mein Pflegegeld?

Fehlt der verpflichtende Beratungsbesuch, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei Wiederholung entziehen. Rufen Sie uns an, dann kümmern wir uns um den Termin für Ihren nächsten Besuch.

Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?

Ihre Pflegekasse bezahlt den Beratungseinsatz vollständig, für Sie ist er kostenlos. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir direkt.

Kann jede zweite Beratung per Video stattfinden?

Ja, auf Wunsch kann bis zum 31.03.2027 jede zweite Beratung per Video stattfinden. Der erste Beratungsbesuch findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Form für Ihren nächsten Termin passt.

Wer führt den Beratungseinsatz nach § 37.3 in Gifhorn durch?

Wir von Weiße Elfen Gifhorn bieten den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Gifhorn und im Landkreis Gifhorn an. Dabei hören wir zu, beraten zu Ihrer häuslichen Situation und senden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Wie gelangt der Nachweis des Beratungsbesuchs zur Pflegekasse?

Wir übermitteln den Nachweis nach dem Beratungsbesuch direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich nicht selbst um die Weitergabe kümmern.

Noch Fragen zum Beratungseinsatz? 0172 5272660

Kostenloses Erstgespräch

Beratungsbesuch vor der Frist vereinbaren

Wir vereinbaren bei rechtzeitiger Anfrage Ihren Besuch zu Hause, bevor Ihre Frist abläuft. Anschließend senden wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse.