Entlastungsbetrag in Niedersachsen für Alltagshilfe
Mit dem Entlastungsbetrag in Niedersachsen können Sie bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 131 € im Monat für Unterstützung im Alltag nutzen (§ 45b SGB XI). Wir erklären, welche Kosten Ihre Pflegekasse übernimmt und wie viel Hilfe in Gifhorn und im Landkreis Gifhorn damit möglich ist.

Welche Budgets stehen für Ihre Hilfe bereit?
Je nach Pflegegrad können der Entlastungsbetrag, der gemeinsame Jahresbetrag und der Umwandlungsanspruch Ihre Unterstützung finanzieren. Hinzu kommt das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die gesetzlichen Beträge gelten bundesweit. Wir prüfen, welche Leistungen Ihnen bei Ihrer Versorgung zu Hause zustehen.
Für unsere stundenweise Verhinderungspflege zu Hause kann ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € im Kalenderjahr genutzt werden (§ 42a SGB XI). Wir prüfen dabei auch, welche Beträge bereits verbraucht wurden.
- 131 €pro Monat
Entlastungsbetrag
ab Pflegegrad 1 · § 45b SGB XI
- Für Alltagshilfe, Haushalt und Betreuung
- Über anerkannte Angebote
- Nicht genutzte Beträge noch im folgenden Kalenderhalbjahr nutzbar
- 3.539 €im Kalenderjahr
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
ab Pflegegrad 2 · § 42a SGB XI
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Zum Beispiel für eine Vertretung zu Hause
- Wenn die Pflegeperson verhindert ist
- bis 40 %der Pflegesachleistung
Umwandlungsanspruch
ab Pflegegrad 2 · § 45a Abs. 4 SGB XI
- Nicht genutzte Pflegesachleistungen umwandeln
- Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- 42 €pro Monat
Pflegehilfsmittel
ab Pflegegrad 1 · § 40 Abs. 2 SGB XI
- Für Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen
- Zum Beispiel als Pflegebox
- Voraussetzung: Pflegegrad und Pflege zu Hause
Stand: Oktober 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab. Wir prüfen das gern mit Ihnen.
Entlastungsbetrag in Niedersachsen: Ihr Anspruch
Bei häuslicher Pflege stehen Ihnen ab Pflegegrad 1 bis zu 131 € im Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung (§ 45b SGB XI). Das Geld ist für bestimmte Leistungen vorgesehen, etwa anerkannte Unterstützung im Haushalt oder Begleitung im Alltag.
Nicht genutzte Beträge gehen in das folgende Kalenderhalbjahr über. Danach verfällt der verbliebene Rest. Wir behalten Ihr verfügbares Budget im Blick, damit Sie die Hilfe rechtzeitig nutzen können.
Was darf vom Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren, zum Beispiel Haushaltshilfe oder Begleitung. Unsere Haushaltshilfe im Landkreis Gifhorn übernimmt etwa die Reinigung und hilft, Ordnung zu halten.
Damit ein Anbieter solche Alltagshilfe darüber abrechnen kann, braucht er in Niedersachsen eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Wir sind kein Pflegedienst und übernehmen weder Körperpflege noch medizinische Aufgaben.
Für private Nachbarschaftshilfe gelten in Niedersachsen eigene Regeln. Der Pflegestützpunkt berät dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Privatperson solche Hilfe abrechnen kann.
Was kostet Ihre Alltagshilfe?
Die Kosten Ihrer Alltagshilfe nennen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz persönlich. Sie erfahren unseren Stundensatz und ob eine Anfahrtspauschale anfällt. Mit Pflegegrad prüfen wir die bereits genutzten Budgets und berechnen, wie viele Stunden Hilfe mit dem verfügbaren Betrag möglich sind. Wie unsere Unterstützung abläuft, erklären auch unsere Antworten auf häufige Fragen.
Wie beginnt die Abrechnung mit der Pflegekasse?
- 1
Anspruch prüfen
Wir prüfen Ihren Pflegegrad und ermitteln, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Beträge noch verfügbar sind.
- 2
Abrechnung freigeben
Mit Ihrer unterschriebenen Abtretungserklärung rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- 3
Stunden nachweisen
Wir geben Ihnen einen Nachweis über die geleisteten Stunden und zeigen, welches Budget noch verfügbar ist.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich für 131 €?
Die mögliche Stundenzahl hängt vom Stundensatz und davon ab, ob eine Anfahrtspauschale anfällt. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab und berechnen, wie viel Hilfe Ihr verfügbares Budget ermöglicht.
Muss ich bei der direkten Abrechnung Geld vorstrecken?
Für Leistungen, die Ihre Pflegekasse übernimmt, müssen Sie bei direkter Abrechnung nichts vorstrecken. Dafür unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, anschließend rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Falls ein eigener Kostenanteil bleibt, erklären wir Ihnen diesen vor dem Einsatz.
Kann ich die Haushaltshilfe privat bezahlen?
Ja, Sie können unsere Haushaltshilfe auch selbst bezahlen. Den Stundensatz und eine mögliche Anfahrtspauschale nennen wir Ihnen persönlich vorab. So kennen Sie die Kosten, bevor die Hilfe beginnt.
Entlastungsbetrag beantragen: Was übernehmen Sie für mich?
Wir prüfen Ihren Pflegegrad und Ihre verfügbaren Budgets und erklären Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag für unsere Hilfe nutzen können. Nach Ihrer Unterschrift auf der Abtretungserklärung übernehmen wir die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Kann ich mir den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?
Nein, der Entlastungsbetrag ist für bestimmte Leistungen vorgesehen und wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Sie können ihn zum Beispiel für anerkannte Unterstützung im Haushalt einsetzen.
Wie hilft der Umwandlungsanspruch bei den Kosten?
Der Umwandlungsanspruch ermöglicht ab Pflegegrad 2, bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das gilt für den Anteil, der nicht für einen Pflegedienst genutzt wird. Wir prüfen, welche Beträge bereits verwendet wurden und was für Ihre Haushaltshilfe verfügbar ist.
Wie viel Pflegegeld bleibt während der Verhinderungspflege?
Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Wir übernehmen die stundenweise Vertretung zu Hause, ohne Körperpflege oder medizinische Aufgaben. Vor dem Einsatz prüfen wir, welches Budget für Ihre Entlastung verfügbar ist.
Noch etwas zur Finanzierung offen? 0172 5272660
Wir klären Ihre Kosten für Alltagshilfe
Wir prüfen Ihre Budgets und rechnen aus, wie viel Hilfe damit möglich ist. Was die Pflegekasse übernimmt und was Sie selbst bezahlen, erklären wir Ihnen vorab. Rufen Sie uns an.
